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   BGH, 18.04.2023 - 6 StR 256/22   

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https://dejure.org/2023,17581
BGH, 18.04.2023 - 6 StR 256/22 (https://dejure.org/2023,17581)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2023 - 6 StR 256/22 (https://dejure.org/2023,17581)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2023 - 6 StR 256/22 (https://dejure.org/2023,17581)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 261 StPO, § 338 Nr. 3, § 24 Abs. 2 StPO, § 27 StPO, § 31 StPO, § 192 Abs. 2, 3 GVG, § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 3, 4 StPO, § 73c StGB, § 73d Abs. 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verwertung von Daten des Kommunikationsdienstes "EncroChat"

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verwertung von Daten des Kommunikationsdienstes "EncroChat"

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der

    Auszug aus BGH, 18.04.2023 - 6 StR 256/22
    Dass diese etwa Gegenstand des Vortrags einer weiteren Verfahrensrüge waren, enthebt von dieser Vortragspflicht nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86, NStZ 1987, 36; vom 22. Februar 2023 - 6 StR 509/22, Rn. 5; Urteil vom 21. September 2022 - 6 StR 47/22, Rn. 17).
  • BGH, 08.05.2018 - 5 StR 65/18

    Statt Einziehung: Datenträger können auch gelöscht werden

    Auszug aus BGH, 18.04.2023 - 6 StR 256/22
    e) Die "Verfahrensrüge 7", mit der eine Verletzung von § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO durch einen unterbliebenen Hinweis auf die Bewertung von Indiztatsachen beanstandet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 5 StR 65/18, NStZ 2019, 239; Urteil vom 9. Mai 2019 - 1 StR 688/18, StV 2019, 818; BeckOK-StPO/Eschelbach, 47. Ed., § 265 Rn. 40 ff. mwN), ist wegen unzutreffenden Rügevorbringens ebenfalls schon unzulässig (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 5 StR 401/20, NStZ 2021, 434; vom 11. Januar 2017 - 1 StR 186/16).
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BGH, 18.04.2023 - 6 StR 256/22
    Denn als unzureichend erweist es sich, dass weder anhand von Antrag und Begründung noch mit Blick auf das weitere Beschwerdevorbringen zweifelsfrei erkennbar ist, in welcher Sitzordnung die Richterbank im Zeitpunkt der Antragsstellung verhandelte oder ob sich das Ablehnungsgesuch zu diesem Zeitpunkt etwa gegen einen Ergänzungsrichter oder Ergänzungsschöffen (§ 31 StPO) richtete, ohne dass bis dahin ein Verhinderungsfall (§ 192 Abs. 2 und 3 GVG) entstanden wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1971 - 2 BvR 443/69, BVerfGE 30, 149; RG, Urteil vom 8. Dezember 1930 - II 827/30, RGSt 65, 40, 42).
  • BGH, 08.08.1995 - 1 StR 377/95

    Fahrt nach Mannheim-Rheinau - §§ 258, 22, 26, 27 StGB, omnimodo facturus,

    Auszug aus BGH, 18.04.2023 - 6 StR 256/22
    (1) Der Beschwerdeführer versäumt es bereits, den Inhalt der dienstlichen Äußerungen der abgelehnten Richter vorzutragen; dies gehört indessen - auch hier - zum notwendigen Rügevortrag (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, StV 1996, 2) und ist nicht zuletzt auch deswegen erforderlich, weil durch die dienstliche Äußerung eines abgelehnten Richters ursprünglich verständliches Misstrauen gegen die Unparteilichkeit beseitigt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2007 - 1 StR 167/07, NStZ-RR 2008, 35; Beschluss vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 109/99).
  • BGH, 19.01.2021 - 5 StR 401/20

    Urteil des Landgerichts Berlin wegen Schießerei in einem Café in Berlin-Wedding

    Auszug aus BGH, 18.04.2023 - 6 StR 256/22
    e) Die "Verfahrensrüge 7", mit der eine Verletzung von § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO durch einen unterbliebenen Hinweis auf die Bewertung von Indiztatsachen beanstandet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 5 StR 65/18, NStZ 2019, 239; Urteil vom 9. Mai 2019 - 1 StR 688/18, StV 2019, 818; BeckOK-StPO/Eschelbach, 47. Ed., § 265 Rn. 40 ff. mwN), ist wegen unzutreffenden Rügevorbringens ebenfalls schon unzulässig (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 5 StR 401/20, NStZ 2021, 434; vom 11. Januar 2017 - 1 StR 186/16).
  • BGH, 20.06.2007 - 1 StR 167/07

    Besorgnis der Befangenheit (Anforderungen an die Verfahrensrüge; Vorbefassung);

    Auszug aus BGH, 18.04.2023 - 6 StR 256/22
    (1) Der Beschwerdeführer versäumt es bereits, den Inhalt der dienstlichen Äußerungen der abgelehnten Richter vorzutragen; dies gehört indessen - auch hier - zum notwendigen Rügevortrag (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, StV 1996, 2) und ist nicht zuletzt auch deswegen erforderlich, weil durch die dienstliche Äußerung eines abgelehnten Richters ursprünglich verständliches Misstrauen gegen die Unparteilichkeit beseitigt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2007 - 1 StR 167/07, NStZ-RR 2008, 35; Beschluss vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 109/99).
  • BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Sachverständigenvernehmung infolge eigener

    Auszug aus BGH, 18.04.2023 - 6 StR 256/22
    (1) Der Beschwerdeführer versäumt es bereits, den Inhalt der dienstlichen Äußerungen der abgelehnten Richter vorzutragen; dies gehört indessen - auch hier - zum notwendigen Rügevortrag (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, StV 1996, 2) und ist nicht zuletzt auch deswegen erforderlich, weil durch die dienstliche Äußerung eines abgelehnten Richters ursprünglich verständliches Misstrauen gegen die Unparteilichkeit beseitigt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2007 - 1 StR 167/07, NStZ-RR 2008, 35; Beschluss vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 109/99).
  • BGH, 05.07.2022 - 4 StR 61/22

    Beweisverwertungsverbot (ausländische Ermittlungsmaßnahme: Nichteinhaltung

    Auszug aus BGH, 18.04.2023 - 6 StR 256/22
    Nach dem Revisionsvortrag wurden diese Urkunden von der Strafkammer allein zur - freibeweislichen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - 4 StR 61/22, NJW-Spezial 2022, 634; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 244 Rn. 7 ff. mwN) - "Prüfung der Rechtmäßigkeit der Übermittlung der Daten von den französischen Behörden" herangezogen.
  • BGH, 27.04.2023 - 5 StR 421/22

    Keine täterschaftliche Einfuhr von Betäubungsmitteln durch Veranlassen einer

    Auszug aus BGH, 18.04.2023 - 6 StR 256/22
    Auch mit der "Verfahrensrüge 15" werden zur Frage einer vor dem Zugriff auf die "EncroChat"-Server erfolgten Koordination zwischen Strafverfolgungsbehörden verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2023 - 5 StR 421/22, Rn. 3) Urkundeninhalte in englischer und französischer, nicht aber übersetzt in die deutsche Sprache vorgetragen (RB S. 1092 f., 1095, 1097 f., ferner S. 1153).
  • BGH, 28.09.2022 - 5 StR 191/22

    Keine unzulässige Beschränkung der Verteidigung durch Ablehnung der Akteneinsicht

    Auszug aus BGH, 18.04.2023 - 6 StR 256/22
    Es bleibt zudem offen, ob und wenn ja welche Bemühungen die Verteidigung während der Urteilsabsetzung und des Laufs der Revisionsbegründungsfrist unternommen hat, um Einsicht in die aus ihrer Sicht vorenthaltenen Datenbestände zu erlangen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Januar 2023 - 5 StR 412/22, Rn. 12; vom 28. September 2022 - 5 StR 191/22, NStZ 2023, 116).
  • BGH, 09.05.2019 - 1 StR 688/18

    Hinweispflicht des Gerichts auf eine geänderte Sachlage (lediglich Kodifizierung

  • BGH, 21.03.2007 - 2 StR 598/06

    Urteilsformel (Regelbeispiele)

  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 28/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs; übermäßiger

  • BGH, 22.02.2023 - 6 StR 509/22

    Unzulässige Verfahrensrügen; Krypto-Messengerdienst EncroChat

  • BGH, 04.01.2023 - 5 StR 412/22

    Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung wegen nicht hinreichend

  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 27/19

    Zurechnung von aus einer Bande heraus begangenen Straftaten (hier: Handeltreiben

  • BGH, 11.01.2017 - 1 StR 186/16

    Revisionsbegründung (Anforderungen an die Begründung der Verfahrensrüge)

  • BGH, 20.12.2022 - 4 StR 380/22

    Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur Verwertung von Daten des

  • BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 344/51

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

  • BGH, 25.09.1986 - 4 StR 496/86

    Unzulässigkeit einer Revision mangels Formwahrung

  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 325/21

    Einziehung (Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung in der Urteilsformel)

  • RG, 08.12.1930 - II 827/30

    Kann die Tatsache allein, daß ein Richter in der Hauptverhandlung vor dem

  • RG, 22.01.1886 - 3250/85

    Ablehnung eines Richters in der Hauptverhandlung. Verfahren dabei. Gehört

  • BGH, 08.02.2024 - 6 StR 533/23

    Beschränkung der Revision auf die Einziehungsentscheidung

    Doch muss das Tatgericht hierfür über eine sichere Grundlage verfügen; diese muss den Urteilsgründen nachvollziehbar zu entnehmen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2007 - 2 StR 598/06; vom 23. Januar 2020 - 3 StR 27/19; vom 18. April 2023 - 6 StR 256/22).
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